22. November 2006

News 6

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aus: Labelinfos

Wegen anhaltender Vertragsverletzungen erfolgte im Februar 2003
eine fristlose Kündigung des Lizenzvertrages.
Nach Widerspruch von Seiten der Lizenznehmerin erfolgte im Mai 2003
Klageerhebung gegen die ausgesprochene Kündigung.
Eine Gerichtsentscheidung steht aus.

Unabhängig von dieser zu erwartenden Entscheidung erfolgte 2004
die Fertigstellung der letzten vier Produktionen des Labels.
Eine Weiterführung des Labels ist, auch aufgrund dieser Entwicklung,
nicht mehr möglich.

Die Klage der Lizenznehmerin gegen die fristlose Kündigung des Lizenzvertrages
wurde mit Urteil vom 18. Mai 2006 in erster Instanz vom Landgericht abgewiesen.
Gegen dieses Urteil legte die Lizenznehmerin Schleif vor dem Oberlandesgericht Berufung ein.
In der Berufungsverhandlung am 21. November 2006 wurde entschieden,
dass die fristlose Kündigung des Lizenzvertrages am 16. Februar 2003 berechtigt war.
Die Kosten beider Verfahren hat die Klägerin Schleif zu tragen.

Darüber hinaus wurde ihr von FMP-Publishing gestattet,
noch bis zum 31. Dezember 2008 ihren vorhandenen Lagerbestand an FMP CDs abzuverkaufen.